Aktualisierung des generellen Entwässerungsplans – WA 03

Die Gemeinden sind dazu verpflichtet, einen Generellen Entwässerungsplan (GEP) zu erstellen, um eine zeitgemässe Siedlungsentwässerung und einen ausreichenden Gewässerschutz gewährleisten zu können.

Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) dient als Planungsinstrument auf kommunaler sowie kantonaler Ebene und bildet die Entscheidungsgrundlage für Fragestellungen bezüglich des Umgangs mit Abwasser, Regenwasser, Fremdwasser sowie Oberflächengewässern und verdolten Gewässern. Durch die Durchführung des GEP wird das Entwässerungssystem kontinuierlich verbessert und der Gewässerschutz optimiert. Der GEP wird alle 10 bis 15 Jahre überarbeitet, während die Planung und Durchführung des GEP 4 bis 5 Jahre in Anspruch nimmt.

Federführender Bereich:

SH POWER

In Zusammenarbeit mit:

Kanton Schaffhausen / Stadtplanung / Tiefbau / Hochbau / Grün Schaffhausen

Ermöglicht durch Rahmenkredit Klimaschutz:
Zeithorizont

Langfristig

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Projektphase

In Abklärung

In Planung

In Umsetzung

Abgeschlossen