Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) dient als Planungsinstrument auf kommunaler sowie kantonaler Ebene und bildet die Entscheidungsgrundlage für Fragestellungen bezüglich des Umgangs mit Abwasser, Regenwasser, Fremdwasser sowie Oberflächengewässern und verdolten Gewässern. Durch die Durchführung des GEP wird das Entwässerungssystem kontinuierlich verbessert und der Gewässerschutz optimiert. Der GEP wird alle 10 bis 15 Jahre überarbeitet, während die Planung und Durchführung des GEP 4 bis 5 Jahre in Anspruch nimmt.