Grundsätze der Kühlung von kommunalen Gebäuden, insbesondere mit vulnerablen Nutzenden – GA 04

Das durch den Klimawandel vermehrte Auftreten von Hitze sowie lange dauernden Hitzeperioden stellt eine zusätzliche Belastung für hitzeempfindliche Menschen in der Bevölkerung dar.

Vulnerable Personen sind vor allem (junge) Kinder, ältere Menschen und gesundheitlich beeinträchtigte Personen. Gebäude, in welchen sich diese Personengruppen vermehrt aufhalten, sind

  • Kitas
  • Kindergärten
  • Schulen
  • Altersheime
  • Spitäler

Die Stadt Schaffhausen klärt, ob die Gebäude aktiv gekühlt werden müssen. Die Umsetzung ist in Abstimmung mit laufenden Projekten zu planen. Eine wichtige Planungsgrundlage stellt hierfür die Klimakarte dar, in welcher die klimasensiblen Orte sowie planerisch zu berücksichtigende Kaltluftleitbahnen dargestellt sind.

 

Federführender Bereich:

Hochbau

In Zusammenarbeit mit:
Ermöglicht durch Rahmenkredit Klimaschutz:
Zeithorizont

Langfristig

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Projektphase

In Abklärung

In Planung

In Umsetzung

Abgeschlossen