Grundeigentümerverbindliche Umsetzung der Energierichtplanung in Quar­tier­plänen – ES 07

Damit die Energierichtplanung dort wirkt, wo gebaut und entschieden wird, soll sie in Quartierplänen – wo möglich – grundeigentümerverbindlich festgesetzt werden.

Die Wahl der Wärmeversorgung hat langfristige Auswirkungen. Um eine wirksame Umsetzung zu gewährleisten, sollen Aspekte der Energierichtplanung dort, wo es sinnvoll und rechtlich möglich ist, grundeigentümerverbindlich umgesetzt werden. In Quartierplänen wird dies durch die vom Stadtrat beschlossene Richtlinie Energie und Bauökologie für Quartierpläne grundeigentümerverbindlich festgesetzt. 

Federführender Bereich:

Klima und Umwelt

In Zusammenarbeit mit:

Stadtplanung

Ermöglicht durch Rahmenkredit Klimaschutz:
Zeithorizont

Langfristig

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Projektphase

In Abklärung

In Planung

In Umsetzung

Abgeschlossen