Die Wahl der Wärmeversorgung hat langfristige Auswirkungen. Um eine wirksame Umsetzung zu gewährleisten, sollen Aspekte der Energierichtplanung dort, wo es sinnvoll und rechtlich möglich ist, grundeigentümerverbindlich umgesetzt werden. In Quartierplänen wird dies durch die vom Stadtrat beschlossene Richtlinie Energie und Bauökologie für Quartierpläne grundeigentümerverbindlich festgesetzt.